Schiedsrichter:in / Schiedsrichterkurs

 

Grundsätzlich ist jedes Team selbst dafür verantwortlich, die erfolderliche Anzahl Mandate für die Meisterschaftsteilnahme zu stellen. Sind externe Schiedsrichter:innen nötig, so bestimmt der TVA die Kosten und dies ist als "Zuschlag externe Schirikosten" mit der Lizenzrechnung zu bezahlen.

Der Schiedsrichterkurs ist freiwillig. Die Gebühren für den Schiedsrichterkurs werden vom TVA übernommen, sofern der/die Kursteilnehmende für den Verein mindestens 2 Jahre als Schiedsrichter:in tätig sein wird. Wird der Kurs nicht bestanden infolge Nicht-Lernen oder Nicht-Erscheinen, muss die betreffende Person für den Betrag aufkommen.

Einsätze als Schiedsrichter:in werden entlöhnt.