Reglement der Vereinssektion Volleyball
Mitglieder der Sektion Volleyball sind Mitglieder des Turnvereins Arlesheim (TVA) und unterstehen dessen Statuten und Reglementen.
Mitgliedschaft
Ein Vereinsjahr beim TVA gilt von Januar bis Dezember.
Neueintretende bis zu den Sommerferien bezahlen den ganzen Mitgliederbeitrag. Neueintretende zwischen Sommerferienende und Jahresende bezahlen einen reduzierten Betrag. Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitigem Austritt.
Mitgliederrechnungen werden nach der GV vom TVA im April versendet und gelten für das laufende Jahr. Der Austritt muss vor der GV vom TVA gegeben werden, damit der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr nicht fällig ist.
Mitgliederbeiträge:
https://www.tvarlesheim.ch/mitglied_werden#Mitgliederbeitr%C3%A4ge
Aktivmitglieder ab 16 Jahren sind verpflichtet an Anlässen des Vereins sowie der Sektion Volleyball mitzuhelfen.
Bei der Unterschrift zur Mitgliedschaft beim TVA wird das Einverständnis gegeben, dass das Filmen für Trainingsanalysen erlaubt ist, dass Fotos und Filme ohne Angabe von persönlichen Kontaktdaten und ohne zeitliche Einschränkung auf der Webseite oder den Druckwerken des Turnvereins Arlesheim veröffentlicht werden dürfen.
Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers.
Eintritt in die Sektion Volleyball vom TVA
Das Eintrittsgesucht geschieht mittels dem Anmeldeformular vom TVA:
https://www.tvarlesheim.ch/mitglied_werden#Anmeldung
Das vollständig ausgefüllte Formular bitte per Email senden an: volleyball.arlesheim@gmail.com. Der Eintritt wird dann an den TVA kommuniziert.
Austritt aus der Sektion Volleyball vom TVA
Jedem Mitglied steht das Recht des freien Austrittes zu. Rückerstattungen für bereits bezahlte Mitgliederbeiträge / Lizenzen können nicht geltend gemacht werden.
Die Austrittserklärung bitte ausschliesslich per Email an: volleyball.arlesheim@gmail.com senden. Mündliche Infos oder ein What's up an den Teamverantwortlichen/Trainer wird nicht anerkannt.
Die Sektionsleitung Volleyball informiert den TVA über den Austritt.
Die finanziellen Verpflichtungen des austretenden Mitgliedes bleiben geschuldet.
>> Um den Meisterschaftsbetrieb so gut wie möglich zu organisieren, sind Austritte nur in der Zeit zwischen den Osterferien und eine Woche nach den Schul-Sommerferien erwünscht. Im Volleyball geht man während der Meisterschaft eine Verpflichtung gegenüber seinem Team ein.
Lizenzen
Die Volleyball-Saison dauert i.d.R. von Oktober bis März im folgenden Jahr.
Eine Volleyball-Lizenz ist nötig, um bei Turnieren der U14/U16 und an der Regional- und Schweizer-Meisterschaft mitzumachen. Die Lizenz wird von SwissVolley ausgestellt. -> Lizenzkosten. Die Kosten übernimmt das Mitglied. Die Sektionsleitung Volleyball bestellt die Lizenzen über den VolleyManager von SwissVolley und können nicht vom Mitglied selber bezogen werden.
Die Lizenzen werden Ende August bestellt. Grundsätzlich bestellen wir allen Mitgliedern eine Lizenz.
Wird keine Lizenz erwünscht, so ist dies bis am 20. August ausschliesslich per Email der Sektionsleitung zu melden: volleyball.arlesheim@gmail.com.
Erhalten wir keine Email, dass keine Lizenz erwünscht ist, so ist dies eine Einwilligung zur Bestellung einer Lizenz und diese muss dann, selbst bei Austritt aus dem TVA, bezahlt werden.
Der TVA stellt die Lizenzen in Rechnung. Die Rechung wird im Oktober versendet. Lizenzen können wir SwissVolley nicht zurück geben (Ausnahme ist bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft und dass die Lizenz nie verwendet wurde).
Schnuppern / Warteliste
Schnupperanfragen bitte über dieses Formular: https://www.volleyball-arlesheim.ch/sektion/schnuppertraining
Danach wird sich der Teamverantwortliche des geeigneten Teams bei euch melden. Der Teamverantwortliche entscheidet, ob geschnuppert werden kann oder nicht. Grundsätzlich kann max. 3x kostenlos geschnuppert werden. Besteht Interesse und der Teamverantwortliche ist mit einer Aufnahme ins Team einverstanden, so muss eine Anmeldung beim TVA erfolgen oder - bei einem bereits vollen Team oder evtl. auch bei bereits gestarteter Meisterschaftssaison - wird der/die Interessent:in auf die Warteliste genommen.
Ausschluss aus einem Team / TVA
Ein Mitglied kann jederzeit durch die Sektionsleitung Volleyball von einem Team ausgeschlossen werden.
Für einen Ausschluss aus dem TVA braucht es einen GV Beschluss.
Gründe können sein:
- Sehr unregelmässige Teilnahme an Trainings
- Sehr häufiges unentschuldigtes Fehlen bei Trainings
- Wiederholtes Stören im Training
- Unethisches und/oder unsportliches Verhalten
- Trotz Mahnung, Schuldigbleiben des Mitgliederbeitrags/der Lizenzgebühr durch das Mitglied
- Verhalten, dass dem Image des Vereines schadet
Schreiberkurs / Schreibereinsatz
Das Absolvieren der Prüfung für die Schreiberlizenz ist ab dem 16. Altersjahr obligatorisch, wenn von der Sektionsleitung Volleyball oder vom Teamverantwortlichen dazu aufgefordert wird.
Die Teamverantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass jedes Team 6 Einsätze pro Saison macht. Ein Nichterscheinen kann mit CHF 20.- gebüsst werden.
Schiedsrichter:in / Schiedsrichterkurs
Grundsätzlich ist jedes Team selbst dafür verantwortlich, die erfolderliche Anzahl Mandate für die Meisterschaftsteilnahme zu stellen. Sind externe Schiedsrichter:innen nötig, so bestimmt der TVA die Kosten und dies ist als "Zuschlag externe Schirikosten" mit der Lizenzrechnung zu bezahlen.
Der Schiedsrichterkurs ist freiwillig. Die Gebühren für den Schiedsrichterkurs werden vom TVA übernommen, sofern der/die Kursteilnehmende für den Verein mindestens 2 Jahre als Schiedsrichter:in tätig sein wird. Wird der Kurs nicht bestanden infolge Nicht-Lernen oder Nicht-Erscheinen, muss die betreffende Person für den Betrag aufkommen.
Einsätze als Schiedsrichter:in werden entlöhnt.
Helfereinsätze
Die Volleyballaison nicht ohne genügend Helfer absolviert werden. Sei es von Seiten der aktiven Erwachsenen und Kindern und Junior:innen, deren Eltern wie auch die Einsätze von ehrenamtlichen Helfern.
Arlesheim, 21.03.2024
Leitung Sektion Volleyball: Matthias Festag, Julian Honegger und Pascale Locher